Lexikon

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GdB

Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50, der vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird.

Merkzeichen sind im Schwerbehindertenausweis eingetragen und weisen besondere Beeinträchtigungen nach:

G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
B = Notwendigkeit ständiger Begleitung
aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
H = Hilflose Person (Pflegestufe 2/3)
RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (Blinde, Gehörlose, Gehörgeschädigte)
BL = Blindheit
GL = Gehörlosigkeit
1. Klasse = Schwer Kriegsgeschädigte oder Verfolgte, die aus gesundheitlichen Gründen bei Zugfahrten in der ersten Klasse fahren müssen.


Quelle: GdB